Nach seiner Satzung hat der internationale gemeinnützige Verein UNIHELP e.V. sich zur Aufgabe gemacht, besonders Kindern und Jugendlichen mit psychischen, chronischen, schwersten Krankheiten und mit Behinderungen zu helfen, insbesondere aus Kinderheimen und aus sozial schwachen Familien, um dadurch Hoffnung und Möglichkeiten für eine bessere Zukunft zu vermitteln. Wir versuchen mit allen Kräften mehrere Kinderleben zu retten. Dank auch Ihrer Unterstützung können wir uns aktiv für die Interessen der Bedürftigen einsetzen.
UNIHELP e.V. kann Ihrem Kind finanzielle Unterstützung nur dann gewähren, wenn die Eltern dazu selbst nicht in der Lage sind. Bitte machen Sie sich mit unseren Vereinsbedingungen bekannt und reichen Sie die notwendige Unterlagen ein.
Bedingungen für Hilfeleistung
- Wir helfen belarussischen Staatsbürgern bis einschließlich 18 Jahre.
- UNIHELP e.V. kann Bedürftigen maximal alle zwei Jahre helfen. In erster Linie können diejenigen Kinder auf unsere Hilfe rechnen, die früher keine Zuwendungen erhalten haben.
- UNIHELP e.V. fördert und unterstützt Kinder. Wir übernehmen Kosten für die Diagnostik, Behandlung, Rehabilitation, Medikamente und medizinische Hilfsmittel.
- Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig eingegangen sind.
- Wir leisten Hilfe ausschließlich durch Geldüberweisung auf ein zweckgebundenes Konto des Bedürftigen.
- Die Behandlungskosten müssen zusammen mit einem schriftlichen Bericht detailliert mit UNIHELP e.V. abgerechnet werden. Sämtliche Kosten sind durch Rechnungen, Quittungen usw. nachzuweisen.
Antragsformular um Hilfe
Um Ihnen helfen zu können, brauchen wir ausführliche Informationen über Ihr Kind. Diese INformationen benötien wir für einen Spendenaufruf. Auf Grund Ihres Antragsformulars bereiten wir Information über Ihr Kind vor und berichten über Ihr Kind auf der eigenen Homepage oder in sonstigen Medien.
Ihr Antragsformular ist mit dem aktuellen Datum zu versehen und an Herrn Eugen Zaretski Mag., den Vorstandsvorsitzenden des internationalen gemeinnützigen Vereins UNIHELP e.V., zu richten. Der Antrag sollte mit den vollen Namen einer der Eltern und den Passdaten, Ihrer Wohnanschrift mit Postleitzahl und auch Ihre Kontaktdaten wie Telefon, Handy und E-Mail ausgefüllt werden. Ihren Antrag können Sie formlos stellen. Er sollte aber folgende Angaben enthalten:
Persönliche Daten des Kindes/des Jugendlichen
- Kurzgeschichte und persönliche Daten des Kindes/des Jugendlichen
- Diagnose des Kindes
- Früher erfolgte Behandlungen
- Beschreibung und Begründung des Vorhabens (Notwendigkeit zur Hilfeleistung)
Erforderliche Unterlagen
UNIHELP e.V. akzeptiert nur solche Anträge, die vollständige Unterlagen enthalten. Die Unterlagen sollen in einem guten Zustand sein (keine Fotos!). Deshalb ist es empfehlenswert, sich mit der nachfolgenden Dokumentenliste vertraut zu machen:
- Foto des Kindes in Großaufnahme (ca. 10х15 cm, gute Qualität, wünschenswert im elektronischen Format)
- Kopien der Seiten des Reisepasses des Kindes (Seite 31 und 33)
- Passkopien der Eltern (Seite 31 und 33, Meldeadresse, Familienstand und Kinderangaben)
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Kopie des Behindertenausweises (soweit vorhanden)
- Krankenunterlagen (aktueller Auszug aus der Krankengeschichte des Kindes mit Arztstempel und Unterschrift, Epikrise usw.)
- Kostenvoranschlag des Leistungserbringers
- Einkommensbescheinigungen der Familie für die letzte 12 Monate
- Haushaltsbescheinigung, ausgestellt vom Wohnungsbetriebsdienst am Wohnort
- Bankverbindung und Auszug aus dem Spendenkonto
- Kopie des Dokumentes, das die Verwandschafsverhältnisse zwischen dem Antragsteller und dem Kind nachweist (im Falle der Vormund- und Pflegschaft oder Adoption)
· Sie können Ihre Dokumente an uns mailen oder per Post schicken: · office@unihelp.by
· Mühlenstraße 12, 18119 Warnemünde, Deutschland
· oder online eine Meldung einreichen (Bitte rufen Sie uns nach der Versendung der Dokumente an und fragen Sie danach, ob wir Ihren Antrag auf Hilfe erhalten haben).